Barrierefreie Websites
nach dem BFSG.
OMG, BFSG.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist, wie der Name schon sagt, ein Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Es wurde am 20. Mai 2021 im deutschen Bundestag verabschiedet und setzt den European Accessibility Act (EAA) vom 17. April 2019 in deutsches Recht um. Der EAA und damit auch das BFSG wollen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des Lebens ermöglichen.
Ganz arg heruntergebrochen besagt das BFSG, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Umlauf gebracht bzw. erbracht werden, barrierefrei gestalten müssen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Unternehmen sind davon betroffen!
Kurz-Check:
Wer ist vom BFSG betroffen?
Du hast eine Website, eine App oder einen Onlineshop? Hier erfährst du in 4 Schritten, ob du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen bist:
Ist Dein Unternehmen im B2C-Bereich unterwegs?
Hat Dein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro?
Hat Dein Unternehmen einen Online-Shop?
Hat Dein Unternehmen eine App oder Webseite mit einer der folgenden Funktionen: Buchungstool, Funktion zum Abschließen eines Abonnements, Kontaktformular o.ä.?
Dein Unternehmen ist betroffen.
Und jetzt? Erstmal: Keine Panik. Lies dir in Ruhe unseren "Was muss gemacht werden"?-Bereich durch und/oder kontaktiere uns einfach.
Dein Unternehmen ist nicht betroffen.
Warum es trotzdem eine gute Idee sein kann, Deinen Online-Shop, Deine App oder Deine Webseite (jetzt) barrierefrei zu gestalten, haben wir in unseren FAQ zusammengefasst.
Kontaktiere uns.
Und wir finden gemeinsam heraus, ob Dein Unternehmen betroffen ist oder nicht.
Noch immer unklar?
Die wichtigsten Punkte:
Was muss laut dem BFSG umgesetzt werden? Und wie?
Onlineshops, Apps und Websites, die vom BFSG betroffen sind, müssen barrierefrei gestaltet sein. D. h. sie müssen lt. § 3 Absatz 1 BFSG "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar" sein.
Der derzeitige Standard hierfür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG ist quasi eine (lange) Checkliste dafür, was erfüllt werden muss, damit die Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Im Grunde lässt sich diese (lange) Liste auf vier wesentliche Prinzipien herunterbrechen:
Website barrierefrei machen.
Wie läuft ein Barrierefreiheitsprojekt ab?
Bestehende Websites
- Analyse: Wir checken den aktuellen Ist-Zustand bei Programmierung, Design und Inhalten.
- Beratung: Wir informieren detailliert über die benötigten Schritte, um den Soll-Zustand zu erreichen.
- Umsetzung: Die Umsetzung kann komplett von uns übernommen werden oder arbeitsteilig von deinem Team / bestehenden Dienstleistern mit Support durch uns.
- Prüfung: Wir prüfen den neuen Ist-Zustand und erstellen die neue Barrierefreiheitserklärung für deine Website.
Neue Website bzw. Relaunch
Wenn wir eine Website, einen Shop oder eine App neu entwickeln, wird das Thema Barrierefreiheit von Anfang an als integraler Teil des Projekts mitgedacht und mitgemacht. Konzept, Screendesign, Programmierung, Inhalte: Wenn du ein neues Webprojekt mit NJADA startest und dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist, musst du dir darüber keine Gedanken machen - das übernehmen wir.
Beispiele gefällig?
Unsere (preisgekrönten) Referenzen.
Sonst noch was?
Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Und so.
Wer bzw. was ist sonst noch vom BFSG betroffen?
In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die vom BFSG betroffen sind. Hier sind einige Beispiele dazu:
Produkte:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste
- E-Books
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Was ist der Unterschied zwischen BFSG/BFSGV und BGG/BITV 2.0?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine dazugehörige Verordnung (BFSGV) gilt für bestimmte Unternehmen in der Privatwirtschaft, während das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit seiner Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes regelt. (Wenn das nicht der deutscheste Satz ist, der jemals geschrieben wurde, wissen wir auch nicht.) Beide Gesetze und Verordnungen verweisen vorwiegend auf die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 in Bezug auf die umzusetzenden Maßnahmen, haben beide aber auch ihre ganz eigenen Anforderungen.
So ist ein wesentlicher und greifbarer Unterschied zwischen BFSG / BFSGV und BGG / BITV 2.0, dass Erstere keine expliziten Vorschriften zur Deutschen Gebärdensprache und Leichten Sprache beinhalten.
Und wie hängt das jetzt mit dem WCAG zusammmen?
Wie wir gelernt haben: BFSG / BFSGV und BGG / BITV 2.0 verweisen auf die die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549. Diese wiederum verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Das WCAG ist eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung dafür, wie Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen so barrierefrei wie möglich gestaltet werden können. Quasi eine "Ist deine Website wirklich barrierefrei?"-Checkliste.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich den Anforderungen nicht nachkomme?
Es kann passieren, dass die Bereitstellung des entsprechenden Produkts oder der Dienstleistung - und ja, in dem Fall auch der Website - auf dem deutschen Markt entweder eingeschränkt oder komplett untersagt wird. Außerdem können lt. § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro auferlegt werden.
Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Website?
Egal ob vom BFSG betroffen oder nicht, eine barrierefreie Website bringt wichtige Vorteile für dein Unternehmen:
- Erweiterung der Zielgruppe(n): Ungefähr jeder zweite Mensch in Deutschland würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren, ein Großteil davon ist sogar darauf angewiesen. Die Frage sollte also nicht sein, ob dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist, sondern ob du mehr (oder bestenfalls alle) Kundinnen, potenzielle Mitarbeiterinnen, Partnerinnen und sonstige Stakeholder mit dauerhaften, temporären oder auch situationsbedingten Beeinträchtigungen erreichen willst.
- Positive Wahrnehmung: Die meisten Websites sind zum heutigen Stand nicht barrierefrei, größtenteils noch nicht einmal barrierearm. Wer also die Bedürfnisse seiner Nutzer respektiert, wird im Gegenzug auch von seinen Nutzern respektiert.
- Verbesserte Rankings: Wer seine Website für die Barrierefreiheit optimiert, optimiert sie zeitgleich auch für Suchmaschinen. Eine sinnvolle Website-Struktur, klare Sprache, alternative Texte und Co. wirken sich nämlich auch positiv auf die Sichtbarkeit bei der Suchmaschine deiner Wahl aus.
Wo finde ich weitere Informationen zum BFSG?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat auf ihrer Website alle wichtigen Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) zusammengestellt. Hier findet sich auch ein sehr ausführliches FAQ. Wer richtig Bock (und zu viel Zeit) hat, kann sich natürlich auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung in voller Gänze geben.