In aller Kürze:
Die wichtigsten Informationen zum BFSG auf einen Blick.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist, wie der Name schon sagt, ein Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es wurde am 20. Mai 2021 im deutschen Bundestag verabschiedet und setzt den European Accessibility Act (EAA) vom 17. April 2019 in deutsches Recht um. Der EAA und damit auch das BFSG wollen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des Lebens ermöglichen.
Ganz arg heruntergebrochen besagt das BFSG, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Umlauf gebracht bzw. erbracht werden, barrierefrei gestalten müssen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Unternehmen sind davon betroffen!
Kurz-Check:
Wer ist vom BFSG betroffen?
Du hast eine Webseite, eine App oder einen Onlineshop? Hier erfährst Du in 4 Schritten, ob Du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen bist:
Ist Dein Unternehmen im B2C-Bereich unterwegs?
Hat Dein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro?
Hat Dein Unternehmen einen Online-Shop?
Hat Dein Unternehmen eine App oder Webseite mit einer der folgenden Funktionen: Buchungstool, Funktion zum Abschließen eines Abonnements, Kontaktformular o.ä.?
Dein Unternehmen ist betroffen.
Und jetzt? Erstmal: Keine Panik. Lies dir in Ruhe unseren "Was muss gemacht werden"?-Bereich durch und/oder kontaktiere uns einfach.
Dein Unternehmen ist nicht betroffen.
Warum es trotzdem eine gute Idee sein kann, Deinen Online-Shop, Deine App oder Deine Webseite (jetzt) barrierefrei zu gestalten, haben wir in unseren FAQ zusammengefasst.
Kontaktiere uns.
Und wir finden gemeinsam heraus, ob Dein Unternehmen betroffen ist oder nicht.
Zusammenfassung: Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Privatwirtschaft im B2C-Bereich. Die Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes wird bereits seit einigen Jahren vom Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bzw. der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.
Neben Produkten wie z. B. Computer, Smartphones und E-Book-Lesegeräte sind auch Dienstleistungen wie bspw. Telefondienste, Bankdienstleistungen, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betroffen.
Ausnahmen macht das BFSG bei Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. D. h. wenn Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro vorweisen, müssen sie ihre Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten. Für Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, gilt diese Ausnahme nicht.
Noch immer unklar?
Wir beantworten Deine Fragen.
Die wichtigsten Punkte:
Was muss laut dem BFSG umgesetzt werden? Und wie?
Onlineshops, Apps und Webseiten, die vom BFSG betroffen sind, müssen barrierefrei gestaltet sein. D. h. sie müssen lt. § 3 Absatz 1 BFSG "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar" sein.
Der derzeitige Standard hierfür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG ist quasi eine (lange) Checkliste dafür, was erfüllt werden muss, damit die Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Im Grunde lässt sich diese (lange) Liste auf vier wesentliche Prinzipien herunterbrechen:
Wahrnehmbarkeit
Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit soll sicherstellen, dass alle Funktionen und Informationen in einem Onlineshop, in einer App oder auf einer Webseite so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzenden erkannt werden können. Dabei spielt das Zwei-Kanal-Prinzip eine entscheidende Rolle. D. h. dass Informationen über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle aufgenommen werden können.
Beispiele:
- Alle Bilder auf der Webseite brauchen eine Textalternative (= Alt-Text).
- Elemente müssen ein bestimmtes Kontrastverhältnis einhalten.
- Videos haben synchrone Untertitel.
Bedienbarkeit
Die Bedienbarkeit ist dann erfüllt, wenn der Onlineshop, die App oder die Webseite für alle Nutzenden, z. B. auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, navigierbar ist.
Beispiele:
- Die Webseite lässt sich ohne Einschränkung durch die Tastatur bedienen.
- Sich bewegende, blinkende oder auch scrollende Elemente können pausiert werden.
- Das Ziel bzw. der Zweck von Links ist durch den Linktext erkennbar.
Verständlichkeit
Die Inhalte des Onlineshops, der App oder der Webseite sollen für das größtmögliche Publikum gut lesbar, verständlich und vor allem auch konsistent sein.
Beispiele:
- Die Sprache einer Webseite ist durch eine Hilfssoftware (z. B. Screenreader) erkennbar.
- Die Navigation ist durchgehend konsistent.
- Eingabefelder von Formularen sind sinnvoll beschriftet.
Robustheit
Robust ist ein Onlineshop, eine App oder eine Webseite dann, wenn dessen Inhalte mit den genutzten Benutzeragenten (insb. dem Webbrowser) und assistiven Technologien (z. B. einem Screenreader) kompatibel sind.
Beispiel:
- Die einzelnen Bestandteile einer Webseite sind im Quellcode richtig strukturiert und gekennzeichnet.
Webseite barrierefrei machen:
Wie läuft ein Barrierefreiheitsprojekt ab?
Bei bestehenden Webseiten, Apps und Onlineshops:
- Analyse: Wir checken den aktuellen Ist-Zustand bei Programmierung, Design und Inhalten.
- Beratung: Wir informieren detailliert über die benötigten Schritte, um den Soll-Zustand zu erreichen.
- Umsetzung: Die Umsetzung kann komplett von uns übernommen werden oder arbeitsteilig von Deinem Team / bestehenden Dienstleistern mit Support durch uns.
- Prüfung: Wir prüfen den neuen Ist-Zustand und erstellen die neue Barrierefreiheitserklärung für Deine Webseite.
Bei neuen Webseiten bzw. bei einem kompletten Relaunch:
Wenn wir eine Webseite, einen Shop oder eine App neu entwickeln, wird das Thema Barrierefreiheit von Anfang an als integraler Teil des Projekts mitgedacht und mitgemacht. Konzept, Screendesign, Programmierung, Inhalte: Wenn Du ein neues Webprojekt mit NJADA startest und Dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist, musst Du Dir darüber keine Gedanken machen - das übernehmen wir.
Beispiel gefällig?
Für das Bauernhaus Museum Wolfegg haben wir 2023 eine neue und mittlerweile preisgekrönte Webseite nach WCAG und BITV 2.0 - Richtlinien gestaltet und umgesetzt. Unter anderem inklusive Vorlesefunktion, Barrierearmutstool sowie Integration von Gebärdensprachevideos und Texte in leichter Sprache.
Sonst noch was?
Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Und so.
Wer bzw. was ist sonst noch vom BFSG betroffen?
In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die vom BFSG betroffen sind. Hier sind einige Beispiele dazu:
Produkte:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste
- E-Books
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Was ist der Unterschied zwischen BFSG / BFSGV und BGG / BITV 2.0?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine dazugehörige Verordnung (BFSGV) gilt für bestimmte Unternehmen in der Privatwirtschaft, während das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit seiner Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes regelt. (Wenn das nicht der deutscheste Satz ist, der jemals geschrieben wurde, wissen wir auch nicht.) Beide Gesetze und Verordnungen verweisen vorwiegend auf die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 in Bezug auf die umzusetzenden Maßnahmen, haben beide aber auch ihre ganz eigenen Anforderungen.
So ist ein wesentlicher und greifbarer Unterschied zwischen BFSG / BFSGV und BGG / BITV 2.0, dass Erstere keine expliziten Vorschriften zur Deutschen Gebärdensprache und Leichten Sprache beinhalten.
Und wie hängt das jetzt mit dem WCAG zusammen?
Wie wir gelernt haben: BFSG / BFSGV und BGG / BITV 2.0 verweisen auf die die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549. Diese wiederum verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Das WCAG ist eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung dafür, wie Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen so barrierefrei wie möglich gestaltet werden können. Quasi eine "Ist deine Webseite wirklich barrierefrei?"-Checkliste.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich den Anforderungen nicht nachkomme?
Es kann passieren, dass die Bereitstellung des entsprechenden Produkts oder der Dienstleistung - und ja, in dem Fall auch der Webseite - auf dem deutschen Markt entweder eingeschränkt oder komplett untersagt wird. Außerdem können lt. § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro auferlegt werden.
Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Webseite?
Egal ob vom BFSG betroffen oder nicht, eine barrierefreie Webseite bringt wichtige Vorteile für Dein Unternehmen:
- Erweiterung der Zielgruppe(n): Ungefähr jeder zweite Mensch in Deutschland würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren, ein Großteil davon ist sogar darauf angewiesen. Die Frage sollte also nicht sein, ob Dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist, sondern ob Du mehr (oder bestenfalls alle) Kundinnen, potenzielle Mitarbeiterinnen, Partnerinnen und sonstige Stakeholder mit dauerhaften, temporären oder auch situationsbedingten Beeinträchtigungen erreichen willst.
- Positive Wahrnehmung: Die meisten Webseiten sind zum heutigen Stand nicht barrierefrei, größtenteils noch nicht einmal barrierearm. Wer also die Bedürfnisse seiner Nutzer respektiert, wird im Gegenzug auch von seinen Nutzern respektiert.
- Verbesserte Rankings: Wer seine Webseite für die Barrierefreiheit optimiert, optimiert sie zeitgleich auch für Suchmaschinen. Eine sinnvolle Webseiten-Struktur, klare Sprache, alternative Texte und Co. wirken sich nämlich auch positiv auf die Sichtbarkeit bei der Suchmaschine Deiner Wahl aus.
Und wenn das alles wirklich so cool und wichtig und richtig ist, warum ist njada.de dann nicht vollständig barrierefrei?
Jap. Erwischt. Aber: Wir arbeiten gerade an einer neuen Webseite, die ebenfalls alle Anforderungen erfüllen wird. Weil wir wollen, nicht weil wir müssen.
Wo finde ich weitere Informationen zum BFSG?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat auf ihrer Webseite alle wichtigen Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) zusammengestellt. Hier findet sich auch ein sehr ausführliches FAQ. Wer richtig Bock (und zu viel Zeit) hat, kann sich natürlich auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung in voller Gänze geben.
NJADA it is:
Wer wir sind und
was für Dich tun können.
Wir sind eine kleine Digitalagentur in Süddeutschland und wir machen Webseiten barrierefrei. Mit Freude und aus Überzeugung.
Egal, ob Du eine bestehende Seite barrierefrei machen oder ein neues Projekt starten willst: Lass uns reden!