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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma NJADA GmbH, Stand März 2024

1.    Geltungsbereich
 
1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma NJADA GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.qq
1.2    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
1.3    Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
2.    Vertragsgegenstand
 
2.1    Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2    Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3    Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 
 
3.    Zustandekommen des Vertrages
 
3.1    Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (bestätigtes Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister (Auftragsbestätigung) zustande. Die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Angebotes ist einzelvertraglich geregelt.
3.2    Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Angebot beschrieben. 
 
4.    Vertragsdauer, Fristen und Kündigung
 
4.1    Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. 
4.2    Vereinbarte Fristen beziehen sich jeweils ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Fristzusage dem Dienstleister bekannten und konkret angebotenen Entwürfe, Vereinbarungen und Funktionsumfänge. Etwaige Nachbesserungswünsche des Auftraggebers ebenso wie sämtliche Zusatz- und Anpassungswünsche verlängern diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
4.3     Sämtliche nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände berechtigen diesen, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Dienstleister resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine o. ä. nicht eingehalten werden können.
4.4    Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart. 
4.5    Sollte der Vertrag durch den Auftraggeber vor Projektabschluss gekündigt oder dessen Umfang reduziert werden, so sind ungeachtet des Kündigungsgrundes sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Dienstleister, oder von diesem beauftragten Dritten, erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zu bezahlen. Die Berechnungsgrundlage dafür stellen die Stundenlisten des Dienstleisters, oder von diesem beauftragten Dritten, dar. 
4.6    Der Dienstleister hat im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers über die in 4.5. genannten Regelungen hinaus Anspruch auf Bezahlung von 50 % der noch nicht erbrachten Leistungen laut letztgültigem Angebotsumfang. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche entstandenen Unkosten sowie Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
4.7    Eine fristlose Kündigung durch den Dienstleister aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
-    der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
-    der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
 
5.    Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
 
5.1    Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot des Dienstleisters. Sämtliche durch eine Änderung und/oder Ergänzung des Angebots und/oder seiner Bestandteile entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
5.2    Sämtliche Nutzungsrechte der vom Dienstleister für den Auftraggeber erstellten Werke verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Besitz des Dienstleisters.
5.3.    Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass für sämtliche dem Dienstleister durch den Auftraggeber übergebenen Daten und Dokumente die Berechtigung zur Verwendung vorliegt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. 
5.4    Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.5    Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.6    Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.7    Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über seine Mitwirkungspflichten und die damit verbundenen Fristen in Bezug auf die jeweiligen Leistungskomponenten per Mail oder dem gewählten Tool für das Projektmanagement. Werden die Fristen vom Auftraggeber nicht eingehalten, oder können einzelne Leistungsbestandteile aufgrund fehlender Informationen, Ressourcen, Entscheidungen o.ä., für welche der Auftraggeber verantwortlich war, nicht fertiggestellt werden, so werden gegebenenfalls unvollständige Leistungen vom Auftraggeber übergeben und gelten als fertiggestellt. 
5.8    Kommt der Auftraggeber den oben genannten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nach und wird aus diesem Grund die auftragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vereitelt oder empfindlich erschwert, so ist eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige aus dieser Verzögerung oder Verhinderung resultierende Schäden ausgeschlossen. 
5.9    Der Auftraggeber kann das Projekt pausieren. Durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber bereits reservierte Ressourcen, insb. für das Projekt reservierte Verfügbarkeitszeiten von Mitarbeitenden des Auftragnehmers, können ohne zusätzliche Kosten storniert werden, wenn die Pause mindestens 28 Tage vor geplantem Beginn der Leistungserbringung schriftlich angekündigt wird. Bereits geleistete Anzahlungen o.ä. sind davon unbetroffen. Geschieht die Ankündigung der Pause weniger als 28 Tage vor geplantem Beginn der Leistungserbringung, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber 50 % der für die Leistungserbringung eingeplanten Stunden, entsprechend dem vorab kommunizierten geltenden Stundensatz, in Rechnung zu stellen. Geschieht die Ankündigung der Pause weniger als 14 Tage vor geplantem Beginn der Leistungserbringung, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber 100 % der für die Leistungserbringung eingeplanten Stunden, entsprechend dem vorab kommunizierten geltenden Stundensatz, in Rechnung zu stellen.
5.10    Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung zeitnah in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
        Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
 
6.    Preise und Zahlungsbedingungen
 
6.1    Dienstleistungen werden auf der Basis der vorliegenden individual-vertraglichen Regelung berechnet. Sollte keinerlei individualvertragliche Regelung vorliegen, so gilt die Vergütung auf Zeitbasis mit monatlicher Abrechnung. Grundlage dafür sind die Stundenlisten des Dienstleisters.
6.2    Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Annahmen beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3    Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4    Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 7,5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
 
7.    Haftung und Mängel
 
7.1    Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche sind maximal auf den Auftragswert beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3    Sämtliche durch den Dienstleister erbrachten Leistungen sind bei Empfang durch den Auftraggeber zu prüfen. Mängel müssen zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen schriftlich beanstandet werden.
 
8.     Gerichtsstand 
 
8.1    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz.